GmbH & Co KG
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer GmbH & Co KG um eine Sonderform der Kommanditgesellschaft und damit um eine Personengesellschaft. Der persönlich haftende Gesellschafter (wird als Komplementär bezeichnet) ist hier keine natürliche Person, sondern die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Hauptgedanke einer solchen Gesellschaft ist die Begrenzung bzw. der Ausschluss der Haftungsrisiken für die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen.
Bei einer GmbH & Co KG besteht für den Komplementär (die GmbH) die Möglichkeit, sich entweder mit ihrem Gesamtvermögen oder aber nur mit einem Teil des Vermögens an der KG zu beteiligen. Im Gegensatz zur GmbH ist hier bei der Einbringung einer Sacheinlage kein Sachgründungsbericht notwendig.
Der Kommanditist (Teilhafter) zahlt eine Pflichteinlage. Wird diese im Gesellschaftsvertrag nicht schriftlich festgehalten, kann davon ausgegangen werden, dass sie mit der Haftsumme im Handelsregister gleichbedeutend ist.
Die Geschäftsführung in einer GmbH & Co KG erfolgt durch die GmbH. Sie besitzt nach § 164 HGB auch die alleinige Befugnis dazu. Kommanditisten sind in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen, können allerdings bei bestimmten Geschäften ein Widerspruchsrecht wahrnehmen. Im Allgemeinen beziehen sich die Rechtsgrundlagen bei der GmbH & Co KG auf die Grundlagen der KG.
Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt, dann erfolgt die Verteilung des Gewinns wie bei der KG. Vom Gewinn werden dabei zuerst die Gehälter der Komplementäre gezahlt. Jeder Gesellschafter erhält dann vom Rest des Gewinns einen Anteil in Höhe von 4 % auf seine Einlage. Bleibt dann noch etwas übrig, wird dies im Verhältnis zu den Einlagen auf die Gesellschafter verteilt.
Vorteile einer GmbH & Co KG
Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter wird hier von der GmbH übernommen, bei der die Haftung lediglich auf die Stammeinlagen der Gesellschafter bezogen ist. Weiterhin gestaltet sich die Beschaffung von Eigenkapital aufgrund von Kommanditeinlagen sehr flexibel und oft gibt es verschiedene Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Nachteile einer GmbH & Co KG
Da sowohl für die GmbH als auch für die KG Bücher geführt und Jahresabschlüsse erstellt werden müssen, ist der Aufwand für die Buchführung oft dementsprechend hoch. Ein weiterer Nachteil ist die Tatsache, dass Banken nur geringe Sicherheiten geboten bekommen und damit auch die Kreditwürdigkeit eingeschränkt ist, denn es können bei einer GmbH & Co KG keine natürlichen Personen uneingeschränkt haften. Weiterhin stellt die Vergütung der Gesellschafter der GmbH für die KG keine Betriebsausgabe dar und mindert damit den Gewinn der KG nicht. Die Gewinnanteile der Kommanditisten unterliegen der Einkommenssteuer und je höher diese sind, umso höher natürlich die Steuer.