Home Einzelunternehmung Aktiengesellschaft (AG) Kommanditgesellschaft (KG) Offene Handelsgesellschaft (OHG) GmbH GmbH & Co KG Mini GmbH Impressum / Kontakt Datenschutz
 
 

Einzelunternehmung

Eine Einzelunternehmung, auch Einzelunternehmen genannt, wird im engeren als eine Unternehmung eines voll haftenden Einzelkaufmanns im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs verstanden. Greift man den Begriff etwas weiter, dann ist eine Einzelunternehmung jeder Art von selbstständiger Betätigung einer natürlichen Person. Wichtig ist, dass es sich dabei um eine einzelne Person handelt.

Eine Einzelunternehmung kann ohne große finanzielle Rücklagen gegründet werden. Als Inhaber wird der Gründer eines solchen Unternehmens bezeichnet. Beteiligt sich eine weitere Person bei der Gründung, tritt aber nach außen nicht als Teilhaber auf, wird aus dem Einzelunternehmen eine stille Gesellschaft. Jedoch ist sie als solche nach außen nicht erkennbar. Der Inhaber der Einzelunternehmung führt das Geschäft in seinem eigenen Namen bzw. im Namen seines Unternehmens auf eigene Rechnung und Risiko. Natürlich ist es auch möglich, dass die Geschäfte durch einen angestellten Mitarbeiter geführt werden können. Durch die Erteilung von Prokura kann auch eine dritte Person oder ein Handlungsbevollmächtigter die Geschäfte führen.

Ist der Gründer der Unternehmung im Sinne des Handelsgesetzbuchs ein Kaufmann (die Kennzeichnung e.K. - eingetragener Kaufmann - muss im Firmennamen auftauchen), ist das Einzelunternehmen zur Buchführung gesetzlich verpflichtet. Aus den Büchern müssen die Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens in Form der Bilanzierung (Pflicht zur Bilanz) ersichtlich sein. Die Buchführung ist nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung durchzuführen.

Ein Einzelunternehmer ist voll rechtsfähig. Das bedeutet, dass der Inhaber Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum erwerben und andere dingliche Rechte an Immobilien erwerben kann. Er kann im Namen der Einzelunternehmung klagen und verklagt werden. Der Inhaber der Einzelunternehmung ist unbeschränkt und unmittelbar haftfähig. Er Falle der Haftung muss er mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen einstehen. Veräußert der Einzelunternehmer die wesentlichen Betriebsgrundlagen des Unternehmens oder überführt es in sein Privatvermögen, gilt das Geschäft als aufgelöst.

Haftung bei der Einzlunternehmung

Der Inhaber trägt das Geschäftsrisiko allein und haftet mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Vor allem bei Insolvenz werden Gläubiger auch aus dem Privatvermögen entschädigt, wenn das Geschäftsvermögen aufgebraucht worden ist.

Vorteile der Einzelunternehmung

Die Vorteile einer Einzelunternehmung liegen in der vollen Entscheidungsfreiheit und Verfügungsgewalt sowohl über das Betriebsvermögen, als auch über die Geschäftspolitik der Unternehmung. Für die Gründung eines Einzelunternehmens muss kein Mindestkapital aufgebracht werden, wie etwa bei einer Aktiengesellschaft oder GmbH. Die Gründung ist unkompliziert, preiswert und erfolgt formlos. Der Gewinn aus der Unternehmung steht allein dem Inhaber zur Verfügung.

Nachteile der Einzelunternehmung

Nachteilig wirkt sich die Art der Organisation dieser Gesellschaftsform auf die Kapitalbeschaffung aus. Durch das meist geringe Eigenkapital eines Einzelunternehmers, ist man gegenüber Banken und Gläubigern in einer schlechteren Ausgangs- und Verhandlungsposition. Die Kapitalbeschaffung gestaltet sich schwieriger als bei anderen Kapitalgesellschaft. Außerdem trägt der Inhaber das Geschäftsrisiko allein und haftet mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Vor allem bei Insolvenz werden Gläubiger auch aus dem Privatvermögen entschädigt, wenn das Geschäftsvermögen aufgebraucht worden ist.

 

 

 
 
 
Service Motoröl Webdesign Homepageerstellung Dampfdusche Artikelverzeichnis EU Neuwagen Maßanzüge Kindermöbel Schutzbekleidung