Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (Kurzform: AG) ist eine spezielle Gesellschaftsform der Kapitalgesellschaft. Das Grundkapital der Aktiengesellchaft ist ähnlich dem Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH). Das Grundkapital der AG muss mindestens 50.000 Euro betragen und wird hierbei in Aktien zerlegt und ausgegeben.
Organisiert ist eine Aktiengesellschaft als eine privatrechtliche Vereinigung. Sie haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Durch die Ausgabe der Aktien vor allem an in- und ausländische Börsen, kann eine Aktiengesellschaft international Finanzmittel in Form von Eigenkapital beschaffen.
In der Regel hat eine Aktiengesellschaft den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand. Eine AG ist eine Körperschaft, die auf einer Mitgliedschaft (Aktionär) beruht. Als Vereinigung ist sie eine rechtsfähige und rechtliche Einheit. Die Haftung dieser Kapitalgesellschaft erstreckt sich auf das in Aktien zerlegte und gehandelte Grundkapital. Die Aktionäre (Mitglieder einer Aktiengesellschaft) nehmen ihre Rechte in Form von Aktionärsversammlungen war. Dort können sie ihr, durch die Mitgliedschaft erworbenes, Stimmrecht ausüben. Eine AG wird durch besondere Organe geführt. Von Land zu Land gibt es jedoch unterschiedliche Regelungen, was Zahl und Größe der jeweiligen Organe angeht. Die Aktiengesellschaften unterliegen oftmals einer besonderen Kontrolle. Beispielweise sind sie dazu verpflichtet, ihre Bilanzen zu veröffentlichen und sich auf den Aktionärsversammlungen zurechtfertigen.
Mit der Einführung der modernen Handelsrechtsgesetze, wurde die Gründung einer Aktiengesellschaft weitgehend erleichtert und vereinfacht. Bis dahin war die Gründung einer solchen Kapitalgesellschaft ein hoheitlicher Akt, der bis weit in das 19. Jahrhundert bestehen blieb. Mit den Handelsrechtsgesetzen wurde ein standardisiertes Recht für alle Aktiengesellschaften begründet. Dennoch bedurfte die Gründung einer AG einer staatlichen Genehmigung, die durch das sogenannte Konzessionssystem geregelt wurde. Heute ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft nochmals wesentlich vereinfacht. Das Normativsystem erlaubt die Gründung von Rechts wegen, sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Aus dem modernen Wirtschaftsleben sind Aktiengesellschaften heute nicht mehr wegzudenken. Die Bedeutung dieser Form der Kapitalgesellschaften sind für die Volkswirtschaften immens. Durch die Ausgabe von Aktien können diese Unternehmen sich schnell und einfach neues Kapital beschaffen, besonders wenn die Aktien auch einem Börsenplatz gehandelt werden. Dies ist ein bedeutender und entscheidender Vorteil gegenüber allen anderen möglichen Unternehmensformen. Vor allem Großunternehmen, global agierende und schnell expandierende Unternehmen bevorzugen diese Gesellschaftsform.
Während bei Einzelunternehmung oder Offenen Handelsgesellschaften der Bestand des Unternehmens abhängig vom Eigentümer ist, ist die Existenz einer Aktiengesellschaft bis zur ihrer Auflösung dauerhaft. An börsennotierten oder Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungen, können sich auch Kleinanleger beteiligen. Damit erhalten sie die Möglichkeit an den Erfolgen einer Unternehmung teilzuhaben bzw. auch an den Misserfolgen.
Um die länderspezifischen Regelungen in Europa zu vereinheitlichen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu harmonisieren, ist seit Ende des Jahres 2004 die Gründung von Europäischen Aktiengesellschaften möglich.